Artikel 11 - Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)

Artikel 11 Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. Juli 2012 SGleiG § 10

Dem § 10 Absatz 2 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3822), das durch Artikel 3 Absatz 15 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) geändert worden ist, werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt:

 
„Im Einzelfall können auf Antrag für die Dauer der Teilnahme an dienstlichen Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung zusätzlich anfallende unabwendbare Kinderbetreuungskosten erstattet werden. Das Nähere regelt das Bundesministerium der Verteidigung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates."

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Zitierungen von Artikel 11 BwRefBeglG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 BwRefBeglG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BwRefBeglG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
G. v. 06.09.2013 BGBl. I S. 3559
Artikel 1 SGleiGÄndG Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
... Soldatengleichstellungsgesetz vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3822), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
Artikel 1 G. v. 27.12.2004 BGBl. I S. 3822; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 10 SGleiG Aus-, Fort- und Weiterbildung (vom 14.09.2013)
... Anm. d. Red.: Der genaue Wortlaut des Absatz 2 ist wegen der ungenauen Formulierung des Artikel 11 G. v. 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) i.V.m. dem nachfolgenden Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a G. v. ...


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