Die
Anreizregulierungsverordnung vom
29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel
2 der Verordnung vom
20. Juli 2012 (BGBl. I S. 1635) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im ersten Teilsatz wird nach der Angabe „13" die Angabe „und 14" durch die Angabe „bis 15" ersetzt.
- b)
- Im dritten Teilsatz wird nach der Angabe „6" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und wird nach der Angabe „8" die Angabe „und 15" eingefügt.
- 2.
- In § 5 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „6" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und wird nach der Angabe „8" die Angabe „und 15" eingefügt.
- 3.
- § 11 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 14 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgende Nummer 15 wird angefügt:
- „15.
- dem finanziellen Ausgleich nach § 17d Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes."
- 4.
- In § 23 Absatz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 17 Absatz 2a" durch die Angabe „§ 17d Absatz 1" ersetzt.
- 5.
- Dem § 34 wird folgender Absatz 7 angefügt:
„(7) Auf Kosten und Erlöse, die sich aus dem finanziellen Ausgleich nach §
17d Absatz 4 des
Energiewirtschaftsgesetzes ergeben und die im Jahr 2012 entstehen, findet diese Verordnung in der ab dem 28. Dezember 2012 geltenden Fassung Anwendung."
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1947; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3250