Änderungen an IGV-Durchführungsgesetz (IGV-DG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.06.2021§ 1Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174)
 27.06.2020Synopse gesamt oder einzeln für
§ 3, § 4, § 20
Artikel 100 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)
 28.03.2020§ 12Artikel 4 Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587)
 26.11.2019Synopse gesamt oder einzeln für
§ 3, § 12
Artikel 31 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626)
 25.07.2017Synopse gesamt oder einzeln für
§ 11, § 16, § 17, § 18, § 19, Anlage 1, Anlage 1a (neu), Anlage 2
Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615)
 06.07.2017Synopse gesamt oder einzeln für
§ 15, § 21
Artikel 2 Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes
vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2190)
 15.07.2016Synopse gesamt oder einzeln für
§ 8, § 13, § 21
Artikel 42 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594)
 08.09.2015Synopse gesamt oder einzeln für
§ 4, § 5, § 8, § 9, § 10, § 12, § 13, § 14, § 15, § 20
Artikel 71 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
 29.03.2013(Inkrafttreten)Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 566)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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