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Zitierungen von § 119 SeeArbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 119 SeeArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeArbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 144 SeeArbG Fachaufsicht über die Berufsgenossenschaft (vom 21.03.2023)
... den Abschnitten 3, 5 Unterabschnitt 1, Abschnitt 6 Unterabschnitt 1, 2, 4 und 5,mit Ausnahme des § 119 Absatz 5 , und den Abschnitten 7, 11 und 12 unterliegt die Berufsgenossenschaft der Fachaufsicht des ... 2 Unterabschnitt 2 und 3, den Abschnitten 4, 5 Unterabschnitt 2, Abschnitt 6 Unterabschnitt 3, § 119 Absatz 5 und den Abschnitten 8, 9 und 10 unterliegt die Berufsgenossenschaft der Fachaufsicht des ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung nach § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes
V. v. 08.01.2019 BGBl. I S. 9
Verordnung nach § 119 Absatz 5 des Seearbeitsgesetzes
V. v. 11.06.2021 BGBl. I S. 1819
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung nach § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes
V. v. 08.01.2019 BGBl. I S. 9
§ 1 SeeArbEinrFV Inhalt, Begriffsbestimmung
... Diese Verordnung regelt ergänzend das Verfahren zur Gewährung des Gesamtbetrages nach § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes . (2) Berufsgenossenschaft im Sinne dieser Verordnung ist die Berufsgenossenschaft ... Verordnung ist eine Sozialeinrichtung für Seeleute in inländischen Häfen nach § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes ...
§ 2 SeeArbEinrFV Leistungsberechtigte Sozialeinrichtung
... Leistungsberechtigt sind Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen nach § 119 Absatz 4 des Seearbeitsgesetzes . (2) Der Leistungsanspruch entfällt ganz oder teilweise, soweit der ...
§ 3 SeeArbEinrFV Antragstellung, Ausschlussfrist
... Die Gewährung des Anspruchs nach § 119 Absatz 4 Satz 2 des Seearbeitsgesetzes ist durch die Sozialeinrichtung bei der Berufsgenossenschaft zu beantragen. (2) Der ...
§ 4 SeeArbEinrFV Gewährung
... setzt die Höhe des Anspruchs des leistungsberechtigten Antragstellers nach den Vorgaben des § 119 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Seearbeitsgesetzes fest. Die Höhe des anteiligen Anspruchs des leistungsberechtigten Antragstellers ... Höhe des anteiligen Anspruchs des leistungsberechtigten Antragstellers ergibt sich nach § 119 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Seearbeitsgesetzes , indem der Gesamtbetrag durch die Anzahl der leistungsberechtigten Antragsteller dividiert wird. ...

Verordnung nach § 119 Absatz 5 des Seearbeitsgesetzes
V. v. 11.06.2021 BGBl. I S. 1819
§ 1 SeeArbEinrV Inhalt, Begriffsbestimmung
... Diese Verordnung regelt ergänzend das Verfahren zur Gewährung des Gesamtbetrages nach § 119 Absatz 5 des Seearbeitsgesetzes . (2) Berufsgenossenschaft im Sinne dieser Verordnung ist die Berufsgenossenschaft ... Post-Logistik Telekommunikation. (3) Einrichtung im Sinne dieser Verordnung ist eine in § 119 Absatz 5 Satz 1 bezeichnete inländische ...
§ 2 SeeArbEinrV Leistungsberechtigte Einrichtungen
... Leistungsberechtigt ist eine Einrichtung, die die Anforderungen des § 119 Absatz 5 Satz 2 des Seearbeitsgesetzes erfüllt. (2) Der Leistungsanspruch entfällt rückwirkend ganz ...
§ 3 SeeArbEinrV Antragstellung, Ausschlussfrist
... Die Gewährung der Leistung nach § 119 Absatz 5 Satz 3 und 4 des Seearbeitsgesetzes ist durch eine Einrichtung bei der Berufsgenossenschaft zu beantragen. (2) Der Antrag ...
§ 4 SeeArbEinrV Gewährung
... Berufsgenossenschaft setzt die Höhe des Anspruchs einer Einrichtung nach den Vorgaben des § 119 Absatz 5 Satz 3 und 4 des Seearbeitsgesetzes fest. Die Höhe des anteiligen Anspruchs bei mehr als einem leistungsberechtigten ... des anteiligen Anspruchs bei mehr als einem leistungsberechtigten Antragsteller ergibt sich nach § 119 Absatz 5 Satz 3 und 4 des Seearbeitsgesetzes , indem der Gesamtbetrag durch die Anzahl der durch die leistungsberechtigten Antragsteller im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
G. v. 20.03.2019 BGBl. I S. 346
Artikel 1 3. SeeArbGÄndG Änderung des Seearbeitsgesetzes
...  § 119 Absatz 4 Satz 1 des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868; 2014 I S. 605), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2569
Artikel 1 1. SeeArbGÄndG
... Sicherungsgeber die Berufsgenossenschaft." 12. § 119 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1144
Artikel 1 5. SeeArbGÄndG Änderung des Seearbeitsgesetzes
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „§ 119 Sozialeinrichtungen für Seeleute an ... geändert: a) Die Angabe zu § 119 wird wie folgt gefasst: „ § 119 Sozialeinrichtungen für Seeleute an Land; Verordnungsermächtigungen".  ... b) Die Angabe zu § 154 wird gestrichen. 2. § 119 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 119 Sozialeinrichtungen für Seeleute an Land; Verordnungsermächtigungen".  ... Wörtern „Unterabschnitt 1, 2, 4 und 5" die Wörter „,mit Ausnahme des § 119 Absatz 5 ," eingefügt. b) In Absatz 2 wird nach den Wörtern „Abschnitt 6 ... Absatz 2 wird nach den Wörtern „Abschnitt 6 Unterabschnitt 3" die Angabe „, § 119 Absatz 5" eingefügt. 4. § 154 wird ...

Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 04.03.2020 BGBl. I S. 437
Artikel 2b WoBerichtsGEG Änderung des Seearbeitsgesetzes
...  § 119 Absatz 4 Satz 1 des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868; 2014 I S. 605), das zuletzt durch Artikel 151 des Gesetzes vom ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
G. v. 27.11.2018 BGBl. I S. 2012
Artikel 1 2. SeeArbGÄndG Änderung des Seearbeitsgesetzes
... Gültigkeit des Seearbeitszeugnisses" ersetzt. 2. § 119 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die ...

Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
Artikel 3 2. SchifffRÄndG Änderung des Seearbeitsgesetzes
... 3, Absatz 5 Satz 1, 4, 5 und 6, § 111 Absatz 2 Satz 1, § 113 Satz 1, § 118 Satz 1, § 119 Absatz 5 Satz 6 , in den §§ 136, 144 Absatz 2 und in § 149 Absatz 2 Satz 1 werden jeweils  ...