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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2020 aufgehoben

Anlage - Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (3. FeVAusnV k.a.Abk.)

V. v. 22.04.2013 BGBl. I S. 940 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.04.2018 BGBl. I S. 446
Geltung ab 01.05.2013 bis 01.05.2020; FNA: 9231-1-19-3 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage (zu § 1 Absatz 2) Muster Bescheinigung zum Modellprojekt „AM mit 15 Jahren" *)



Muster Bescheinigung zum Modellprojekt „AM mit 15 Jahren" (BGBl. 2013 I S. 941)



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Anm. d. Red.: In dem Muster nicht konsolidierte Änderungen

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Artikel 1 Nr. 2 V. v. 30. März 2017 (BGBl. I S. 827)

In der Anlage wird in der vierten Zeile nach den Wörtern „der Länder" das Wort „Brandenburg," eingefügt.

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Artikel 1 Nr. 2 V. v. 18. September 2017 (BGBl. I S. 3394)

In der Anlage wird nach dem Wort „Brandenburg," das Wort „Mecklenburg-Vorpommern," eingefügt.



 
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Frühere Fassungen von Anlage Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.09.2017Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
vom 18.09.2017 BGBl. I S. 3394
aktuell vorher 19.04.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
vom 30.03.2017 BGBl. I S. 827
aktuellvor 19.04.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.