Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (4. FortbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.04.2013 BGBl. I S. 942 (Nr. 20); Geltung ab 01.05.2013
|

Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2013 KraftwPrV § 3, Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 328) wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Kraftwerkstechnologie" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1.
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen oder den Produktionsberufen der Chemie zugeordnet werden kann oder

2.
eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Fahrbetrieb und in der Instandhaltung eines Kraftwerks."

b)
In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „Absatz 1 Nr. 1 bis 4" durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 1 und 2" ersetzt.

c)
Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Bestandteil der Berufspraxis nach Absatz 2 Nummer 2 ist eine mindestens 12-monatige strukturierte praktische Fortbildung, in der der Prüfungsteilnehmer die Befähigung zur Erfassung, Analyse und Lösung betrieblicher Aufgaben und Problemfälle in den folgenden Kraftwerksbereichen erworben hat:

1.
Dampferzeuger,

2.
Turbosatz,

3.
Kraftwerkshilfs- und Nebenanlagen einschließlich Wasseraufbereitung,

4.
elektrotechnische Anlagen und Leittechnik."

d)
In Absatz 4 Satz 1 und 2 Nummer 1 wird jeweils das Wort „gelenkte" durch das Wort „strukturierte" ersetzt.

2.
In der Anlage 1 werden nach der Angabe „19. Februar 2001 (BGBl. I S. 328)" die Wörter „, die durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist," eingefügt.

3.
In der Anlage 2 werden nach der Angabe „19. Februar 2001 (BGBl. I S. 328)" die Wörter „, die durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist," eingefügt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 4. FortbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. FortbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 4. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin
... Angabe „19. Februar 2001 (BGBl. I S. 328)" die Wörter „, die durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist," ... Angabe „19. Februar 2001 (BGBl. I S. 328)" die Wörter „, die durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist," ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131
Artikel 6 5. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin
... Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 328), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed