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Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (4. FortbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.04.2013 BGBl. I S. 942 (Nr. 20); Geltung ab 01.05.2013
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Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2013 PolierFortbPrüfV § 1, Anlage 2, Anlage 3

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (BGBl. I S. 1926) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern können als zuständige Stellen berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Polier und zur Geprüften Polierin nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist."

2.
In der Anlage 2 werden nach der Angabe „6. September 2012 (BGBl. I S. 1926)" die Wörter „, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist," eingefügt.

3.
In der Anlage 3 werden nach der Angabe „6. September 2012 (BGBl. I S. 1926)" die Wörter „, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist," eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. FortbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. FortbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 1 4. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin
... Angabe „6. September 2012 (BGBl. I S. 1926)" die Wörter „, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist," ... Angabe „6. September 2012 (BGBl. I S. 1926)" die Wörter „, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist," ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 48 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin
... Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (BGBl. I S. 1926), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist, wird wie folgt ... Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942)" werden durch die Wörter ... geändert: a) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942)" durch die Wörter „zuletzt ...