Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice (1. AgrarFachkAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.05.2013 BGBl. I S. 1250 (Nr. 24); Geltung ab 18.05.2013
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Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Mai 2013 AgrarFachkAusbV § 5, § 6

Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2157) wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Absatz 4 Nummer 4 wird das Wort „vier" durch das Wort „drei" und die Angabe „20" durch die Angabe „30" ersetzt.

2.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 wird im Wortlaut vor Buchstabe a das Wort „vier" durch das Wort „drei" ersetzt.

bb)
In Nummer 4 wird das Wort „drei" durch das Wort „zwei" ersetzt.

cc)
In Nummer 7 wird die Angabe „120" durch die Angabe „90" ersetzt.

b)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 4 wird das Wort „drei" durch das Wort „zwei" und die Angabe „15" durch die Angabe „30" ersetzt.

bb)
In Nummer 7 wird die Angabe „120" durch die Angabe „90" ersetzt.

c)
Absatz 8 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „40" durch die Angabe „35" ersetzt.

bb)
In Nummer 3 wird die Angabe „15" durch die Angabe „20" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. AgrarFachkAusbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. AgrarFachkAusbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Artikel 1 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953; zuletzt geändert durch Artikel 376 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Anlage 2 PflSchSachkV (zu § 1 Absatz 1 und 2) Liste der anerkannten Berufsabschlüsse
... Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2157), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Mai 2013 (BGBl. I S. 1250) geändert worden ist, 8. ...


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