Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des
Verwaltungsverfahrensgesetzes in der vom 7. Juni 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut des
Bundesfernstraßengesetzes in der vom 1. Juni 2014 und des
Bundeswasserstraßengesetzes in der vom 7. Juni 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.