Artikel 4 - Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (AWRModG k.a.Abk.)

G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Geltung ab 01.09.2013, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2013 AWG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt das Außenwirtschaftsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 2009 (BGBl. I S. 1150), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Dezember 2012 (BAnz AT 28.12.2012 V1) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) In Artikel 1 treten die §§ 4, 5 und 11 am Tag nach der Verkündung*) dieses Gesetzes in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Juni 2013.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 AWRModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AWRModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 2865; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 71
§ 83 AWV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts nach Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Außenwirtschaftsverordnung in der Fassung der ...


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