Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge (2. DmMBestV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Juni 2013 AMG Anhang

Satz 1 des Anhangs des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer II wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „Hematide, synonym Penginesatide" durch die Wörter „Peginesatid, synonym Hematid" ersetzt.

b)
Nummer 3 wird aufgehoben.

c)
Die bisherigen Nummern 4 und 5 werden die Nummern 3 und 4.

2.
Ziffer III wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„III.
Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren".

b)
Folgende Nummer 5 wird angefügt:

„5.
Stoffwechsel-Modulatoren

Insuline

PPARδ (Peroxisome Proliferator Activated Receptor Delta)- Agonisten, synonym PPAR-delta-Agonisten

GW051516, synonym GW 1516

AMPK (PPARδ-AMP-activated protein kinase)-Axis-Agonisten

AICAR."

3.
Ziffer IV wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. DmMBestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DmMBestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG)
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2420
Artikel 2 ANSG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1687) geändert worden ist, werden die ...


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