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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin (FlugGerMechAusbV k.a.Abk.)

V. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1890 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 27.01.2014 BGBl. I S. 90
Geltung ab 01.08.2013; FNA: 806-22-1-87 Berufliche Bildung
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§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit); hierbei sind die in Anlage 3 enthaltenen Entsprechungen zu berücksichtigen. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Berufsausbildung ist insbesondere insoweit zulässig, als betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin gliedert sich in:

1.
Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
Weitere berufsprofilgebende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in einer der Fachrichtungen:

a)
Instandhaltungstechnik,

b)
Fertigungstechnik oder

c)
Triebwerkstechnik,

3.
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

(3) Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,

2.
Betriebliche und technische Kommunikation,

3.
Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen,

4.
Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten,

5.
Instandhaltung,

6.
Analysieren von Störungen an Antriebssystemen,

7.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,

8.
Berücksichtigen menschlicher Faktoren.

(4) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Instandhaltungstechnik sind:

1.
Instandhalten von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte,

2.
Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten,

3.
Abfertigen von Fluggeräten.

(5) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Fertigungstechnik sind:

1.
Herstellen und Instandhalten von metallischen Bauteilen für Fluggeräte,

2.
Herstellen und Instandhalten von Bauteilen aus Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen für Fluggeräte,

3.
Fügen und Lösen von Strukturbauteilen,

4.
Montieren von Fluggerätsystemkomponenten.

(6) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Triebwerkstechnik sind:

1.
Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen,

2.
Montieren und Demontieren von Flugtriebwerken,

3.
Durchführen von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten am Triebwerk,

4.
Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten.

(7) Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz.

(8) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Absatz 2 sind in mindestens einem Einsatzgebiet anzuwenden und zu vertiefen. Als Einsatzgebiete kommen insbesondere in Betracht:

1.
Flugzeuge mit Turbinentriebwerk,

2.
Flugzeuge mit Kolbentriebwerk,

3.
Hubschrauber mit Turbinentriebwerk,

4.
Hubschrauber mit Kolbentriebwerk.

Die Einsatzgebiete werden vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Absatz 2 vermittelt werden können.



 

Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FlugGerMechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlugGerMechAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 FlugGerMechAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin - Sachliche Gliederung -
... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Arbeitsplatz einrichten b) Auftragsunterlagen sowie ... setzen 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen  ... und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte ... von Funktionsprüfun- gen und Einstellarbeiten (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) Test- und Prüfgeräte anwenden b) ... und Instandhaltung durchführen 5 Instandhaltung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikations-  ... 6 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnahmen so-  ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der ... 8 Berücksichtigen menschlicher Faktoren (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Verantwortung des Einzelnen und eines Teams bei der Arbeit  ... von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) a) hydraulische, pneumatische, mechanische und elektrische  ... und Beheben von Störungen an Systemkomponenten (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) a) Störungen, insbesondere am Steuer- und Fahrwerk, feststellen ... bedienen 3 Abfertigen von Fluggeräten (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) a) Flugbetriebs- und Rundgangskontrollen durchführen b) ... und Instandhalten von metallischen Bauteilen für Fluggeräte (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) a) Bauteile, insbesondere Strukturbauteile, fertigen oder instand  ... Bauteilen aus Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen für Fluggeräte (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) a) beim Be- und Verarbeiten von Kunststoffbauteilen die dort gel-  ... 3 Fügen und Lösen von Struktur- bauteilen (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) a) Einzelteile zur Montage vorbereiten b) Einzelteile und ... 4 Montieren von Fluggerätsystem- komponenten (§ 4 Absatz 5 Nummer 4) a) Systemkomponenten, insbesondere Hydraulik und Pneumatik, nach ... und Instandhalten von Triebwerksbauteilen (§ 4 Absatz 6 Nummer 1) a) Triebwerkteile manuell und maschinell bearbeiten b) Rohr- und ... 2 Montieren und Demontieren von Flugtriebwerken (§ 4 Absatz 6 Nummer 2) a) Einzelteile und Baugruppen sowie Anbauteile demontieren und  ... von Funktions- prüfungen und Einstellarbeiten am Triebwerk (§ 4 Absatz 6 Nummer 3) a) Bauteil- und Funktionskontrollen durchführen b) ... und Beheben von Störungen an Systemkomponenten (§ 4 Absatz 6 Nummer 4) a) schriftliche Berichte über den Grad der Beschädigung ... Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 7 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Ab- schluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Aus- bildungsbetriebes (§ 4 Absatz 7 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern  ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 7 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz  ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 7 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf-  ...
Anlage 2 FlugGerMechAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin - Zeitliche Gliederung -
... Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 7 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 7 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 7 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ... zur Brandbekämpfung ergrei- fen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 7 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Arbeitsplatz einrichten c) Werkzeuge, Materialien, Bauteile ... bis 5 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Informationen beschaffen und bewerten, Daten- bankabfragen ... und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Mess-  ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der  ... 5 Berücksichtigen menschlicher Faktoren (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Verantwortung des Einzelnen und eines Teams bei der Arbeit ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Arbeitsplatz einrichten c) Werkzeuge, Materialien, Bauteile ... bis 5 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Informationen beschaffen und bewerten, Daten- bankabfragen ... und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Mess-  ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der  ... 5 Berücksichtigen menschlicher Faktoren (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Verantwortung des Einzelnen und eines Teams bei der Arbeit ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Arbeitsplatz einrichten c) Werkzeuge, Materialien, Bauteile ... bis 11 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Informationen beschaffen und bewerten, Daten- bankabfragen ... und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Mess-  ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der  ... 5 Berücksichtigen menschlicher Faktoren (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Verantwortung des Einzelnen und eines Teams bei der Arbeit ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) b) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... bis 15 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) c) Dokumente sowie technische Regelwerke und luft-  ... Luftfahrt- behörden beachten 3 Instandhaltung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und  ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen ... von Bauteilen für Fluggeräte und Boden- geräte (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) a) hydraulische, pneumatische, mechanische und elektrische ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) b) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... bis 5 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) c) Dokumente sowie technische Regelwerke und luft-  ... 3 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaß- nahmen ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen ... von Bauteilen für Fluggeräte und Boden- geräte (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) c) mechanische Bauteile, Baugruppen und Systeme einstellen und ... und Beheben von Störungen an System- komponenten (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) a) Störungen, insbesondere am Steuer- und Fahrwerk,  ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) b) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... bis 5 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) c) Dokumente sowie technische Regelwerke und luft-  ... von Funktions- prüfungen und Einstell- arbeiten (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) Test- und Prüfgeräte anwenden b) ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) b) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... bis 3 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) c) Dokumente sowie technische Regelwerke und luftfahrtrechtliche ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) d) Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezo- gene ... von Bauteilen für Fluggeräte und Boden- geräte (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) b) Schäden am Rumpf, Trag-, Leit- und Triebwerk durch ... bedienen 5 Abfertigen von Fluggeräten (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) a) Flugbetriebs- und Rundgangskontrollen durch- führen  ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) b) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... bis 11 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) c) Dokumente sowie technische Regelwerke und luft-  ... von Funktions- prüfungen und Einstell- arbeiten (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) b) Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und  ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen ... und Instandhalten von metallischen Bauteilen für Fluggeräte (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) a) Bauteile, insbesondere Strukturbauteile, fertigen oder ... 6 Fügen und Lösen von Strukturbauteilen (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) a) Einzelteile zur Montage vorbereiten b) Einzelteile und ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) b) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... bis 3 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) c) Dokumente sowie technische Regelwerke und luft-  ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanage-  ... aus Kunst- stoffen oder Verbundwerk- stoffen für Fluggeräte (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) a) beim Be- und Verarbeiten von Kunststoffbauteilen die dort ... 5 Fügen und Lösen von Strukturbauteilen (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) a) Einzelteile zur Montage vorbereiten b) Einzelteile und ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) b) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... bis 11 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) c) Dokumente sowie technische Regelwerke und luft-  ... von Funktions- prüfungen und Einstell- arbeiten (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) Test- und Prüfgeräte anwenden b) ... und Instandhaltung durchführen 4 Instandhaltung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) b) Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter  ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen ... 6 Montieren von Fluggerät- systemkomponenten (§ 4 Absatz 5 Nummer 4) a) Systemkomponenten, insbesondere Hydraulik und Pneumatik, nach ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) b) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... bis 3 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) c) Dokumente sowie technische Regelwerke und luft-  ... von Funktions- prüfungen und Einstell- arbeiten (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) Test- und Prüfgeräte anwenden b) ... und Instandhaltung durchführen 4 Instandhaltung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Mo-  ... 5 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaß- namen ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) b) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... bis 14 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) c) Dokumente sowie technische Regelwerke und luft-  ... von Funktions- prüfungen und Einstellarbeiten (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) Test- und Prüfgeräte anwenden ... Test- und Prüfgeräte anwenden 4 Instandhaltung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und  ... 5 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaß- nahmen ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanage-  ... und Instandhalten von Triebwerksbauteilen (§ 4 Absatz 6 Nummer 1) a) Triebwerkteile manuell und maschinell bearbeiten b) Rohr- und ... 8 Montieren und Demontieren von Flugtriebwerken (§ 4 Absatz 6 Nummer 2) a) Einzelteile und Baugruppen sowie Anbauteile de- montieren und ... und Beheben von Störungen an System- komponenten (§ 4 Absatz 6 Nummer 4) d) visuelle und zerstörungsfreie Materialprüfung an  ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) b) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... bis 5 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) c) Dokumente sowie technische Regelwerke und luft-  ... Sprache, durch- führen 3 Instandhaltung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Mo-  ... 4 Analysieren von Störungen an Antriebssystemen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaß- nahmen ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen ... und Beheben von Störungen an System- komponenten (§ 4 Absatz 6 Nummer 4) a) schriftliche Berichte über den Grad der Beschädi-  ... und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) d) Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirt-  ... bis 8 2 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) c) Dokumente sowie technische Regelwerke und luft-  ... von Funktions- prüfungen und Einstell- arbeiten (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) Test- und Prüfgeräte anwenden b) ...
Anlage 3 FlugGerMechAusbV (zu § 4 Absatz 1) Regelung zur Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Verordnung (EU) Nr. 1149/2011 Anhang III (Teil 66)