Artikel 2 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (EUVO528/2012DG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2013 AMG § 2

In § 2 Absatz 3 Nummer 5 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Juli 2013 (BGBl. I S. 2439) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 3b des Chemikaliengesetzes" durch die Wörter „Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EUVO528/2012DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUVO528/2012DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3108
Artikel 1 3. AMGuaÄndG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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