Das
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 317-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
7 des Gesetzes vom
5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 12 Absatz 3 und § 33 werden aufgehoben.
- 2.
- § 34 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 3.
- Die §§ 35 bis 41 werden aufgehoben.
- 4.
- § 42 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 5.
- § 43 wird aufgehoben.
- 6.
- In § 44 Absatz 2 werden die Wörter „einer in § 41 Satz 2 genannten Behörde" durch die Wörter „der nach Landesrecht zuständigen Behörde, der Genehmigungsbehörde, der übergeordneten Behörde (§ 32 Absatz 2) oder der Siedlungsbehörde" ersetzt.
- 7.
- § 45 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 8.
- § 47 wird aufgehoben.
Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3295