Artikel 24 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 24 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch


Artikel 24 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 EGHGB Artikel 45

In Artikel 45 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 41a Abs. 1 Nr. 3 oder 4 der Kostenordnung" durch die Wörter „§ 105 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Gerichts- und Notarkostengesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 24 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 24 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs
G. v. 04.10.2013 BGBl. I S. 3746
Artikel 2 HGBÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 ...


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