Artikel 4 - Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens (MesswNG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung


Artikel 4 ändert mWv. 1. Januar 2015 LKV § 3

In § 3 Nummer 1 der Los-Kennzeichnungs-Verordnung vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 1022), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 6 Abs. 1 des Eichgesetzes" durch die Wörter „§ 42 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes" ersetzt.



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