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§ 3 - Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV)

§ 3 Art der Kennzeichnung



Die Angabe nach § 1 Abs. 1 muß gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar angebracht sein

1.
bei Lebensmitteln in Fertigpackungen im Sinne des § 42 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes, die dazu bestimmt sind, an den Verbraucher im Sinne des § 2 Nr. 2 abgegeben zu werden, auf der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett,

2.
bei anderen Lebensmitteln auf dem Behältnis oder der Verpackung oder in einem Begleitpapier.





 

Frühere Fassungen von § 3 LKV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
vom 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
aktuell vorher 07.03.2006Artikel 13 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
vom 22.02.2006 BGBl. I S. 444
aktuellvor 07.03.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 LKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 LKV Ordnungswidrigkeiten (vom 07.03.2006)
... Lebensmittel in den Verkehr bringt, die entgegen § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 4 MesswNG Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung
... § 3 Nummer 1 der Los-Kennzeichnungs-Verordnung vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 1022), die zuletzt durch ...

Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
V. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 444
Artikel 13 LMuTÄndV Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung
... 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" gestrichen. 2. In § 3 Nr. 1 werden die Wörter „(§ 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittel- und ...