Artikel 27 - Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens (MesswNG k.a.Abk.)

Artikel 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 27 ändert mWv. 1. Januar 2015 EichG mWv. 1. September 2014 § 14, mWv. 1. August 2013 AWRModG AWG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt vorbehaltlich des Absatzes 3 das Eichgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1992 (BGBl. I S. 711), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) In Artikel 1 treten die §§ 4, 11 bis 22, 30, 41, 46 und 53 Absatz 3 des Mess- und Eichgesetzes am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) In Artikel 1 tritt § 59 Absatz 3 des Mess- und Eichgesetzes am 1. September 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 14 des Eichgesetzes außer Kraft.

(4) In Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) treten § 3 Absatz 3, § 9 Satz 1, die §§ 12, 19 Absatz 4 Satz 2, § 27 Absatz 4 und § 28 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes am Tag nach der Verkündung*) dieses Gesetzes in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Juli 2013.



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