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§ 7 - Europawahlgesetz (EuWG)

neugefasst durch B. v. 08.03.1994 BGBl. I S. 423, 555, 852; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 11
Geltung ab 22.06.1978; FNA: 111-5 Wahlrecht
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§ 7 Wahltag



1Die Bundesregierung bestimmt nach Maßgabe der Festsetzung des Wahlzeitpunktes durch den Rat der Europäischen Union und im Rahmen der in den Artikeln 10 und 11 des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (BGBl. 1977 II S. 733) zuletzt geändert durch Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Juni 2002 und 23. September 2002 (BGBl. 2003 II S. 810), festgelegten Zeitspanne den Tag der Hauptwahl (Wahltag). 2Der Wahltag ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.





 

Frühere Fassungen von § 7 EuWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.10.2013Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
vom 07.10.2013 BGBl. I S. 3749
aktuell vorher 21.03.2008Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts
vom 17.03.2008 BGBl. I S. 394
aktuellvor 21.03.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 EuWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 EuWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2004
B. v. 17.12.2003 BGBl. I S. 2766
Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2009
B. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2414
Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2014
B. v. 19.09.2013 BGBl. I S. 3618
Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2019
B. v. 08.10.2018 BGBl. I S. 1646
Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024
B. v. 10.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 213
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
G. v. 07.10.2013 BGBl. I S. 3749
Artikel 1 5. EuWGÄndG Änderung des Europawahlgesetzes
... Buchstabe b, in § 6 Absatz 4 Satz 2, in § 6a Absatz 2 Nummer 2, in § 6c, in § 7 Satz 1 erster Halbsatz, in § 8 Absatz 1, in § 9 Absatz 3 Satz 1 sowie in § 25 ...

Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 394
Artikel 2 WahluAbgRÄndG Änderung des Europawahlgesetzes
... Angabe „Absatz 4" durch die Angabe „Absatz 5" ersetzt. 2. In § 7 Satz 1 wird die Angabe „9 und 10" durch die Angabe „10 und 11" ersetzt. ...