§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Mineralöl unterliegt im Steuergebiet nach Maßgabe des Absatzes 3 der Mineralölsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der
Abgabenordnung.
(2) Mineralöl im Sinne des Gesetzes sind:
- 1.
- die Waren der Position 2706 der Kombinierten Nomenklatur,
- 2.
- die Waren der Unterpositionen 2707 10, 2707 20, 2707 30, 2707 50, 2707 9100, 2707 9911 und 2707 9919 der Kombinierten Nomenklatur,
- 3.
- die Waren der Position 2709 der Kombinierten Nomenklatur,
- 4.
- die Waren der Position 2710 der Kombinierten Nomenklatur,
- 5.
- die Waren der Position 2711 der Kombinierten Nomenklatur,
- 6.
- die Waren der Unterpositionen 2712 10, 2712 2000, 2712 9031, 2712 9033, 2712 9039 und 2712 9090 der Kombinierten Nomenklatur,
- 7.
- die Waren der Position 2715 der Kombinierten Nomenklatur,
- 8.
- die Waren der Position 2901 der Kombinierten Nomenklatur,
- 9.
- die Waren der Unterpositionen 2902 1100, 2902 1990, 2902 20, 2902 30, 2902 4100, 2902 4200, 2902 4300 und 2902 44 der Kombinierten Nomenklatur,
- 10.
- die Waren der Unterpositionen 3403 1100 und 3403 19 der Kombinierten Nomenklatur,
- 11.
- die Waren der Position 3811 der Kombinierten Nomenklatur,
- 12.
- die Waren der Position 3817 der Kombinierten Nomenklatur,
- 12a.
- Fettsäuremethylester ex Position 3823 der Kombinierten Nomenklatur,
- 13.
- andere als die in den Nummern 1 bis 12a genannten Waren, die zur Verwendung als Kraftstoff oder die, falls sie ganz oder teilweise aus Kohlenwasserstoffen bestehen, zur Verwendung als Heizstoff bestimmt sind.
Kombinierte Nomenklatur im Sinne dieses Gesetzes ist die Warennomenklatur nach Artikel 1 der
Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 (ABl. EG Nr. L 256 S. 1) in der Fassung des Anhangs zur
Verordnung (EWG) Nr. 2551/93 der Kommission vom 10. August 1993 (ABl. EG Nr. L 241 S. 1) und die bis zum 1. Oktober 1994 zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften.
(3) Der Mineralölsteuer unterliegen
- 1.
- Mineralöle der Unterpositionen 2707 10, 2707 20, 2707 30 und 2707 50 der Kombinierten Nomenklatur,
- 2.
- Mineralöle der Unterpositionen 2710 0011 bis 2710 0078 der Kombinierten Nomenklatur,
- 3.
- Mineralöle der Position 2711 der Kombinierten Nomenklatur,
- 4.
- Mineralöle der Unterposition 2901 10 der Kombinierten Nomenklatur,
- 5.
- Mineralöle der Unterpositionen 2902 20, 2902 30, 2902 4100, 2902 4200, 2902 4300 und 2902 44 der Kombinierten Nomenklatur,
- 5a.
- Fettsäuremethylester ex Position 3823 der Kombinierten Nomenklatur,
- 6.
- Mineralöle nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 13 sowie andere, in den Nummern 1 bis 5a nicht genannte Mineralöle, die zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff bestimmt sind.
interne Verweise§ 2 MinöStG Regelsteuersätze, Begriffsbestimmungen ... EUR, 6. für 1 MWh Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 31,80 EUR, 7. für 1.000 kg Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. ... nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 31,80 EUR, 7. für 1.000 kg Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 1.217,00 EUR. Andere als die in Satz 1 Nr. 1 bis 7 genannten ...
§ 3 MinöStG Steuerermäßigungen, Begriffsbestimmungen ... vorbehaltlich des § 12 verwendet werden 1. Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 unvermischt mit anderen Mineralölen a) zum Antrieb von ... für 1.000 kg, 2. Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2020 zum ... 3. Erdgas, Flüssiggase und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3, alle auch für begünstigte Zwecke nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ...
§ 5 MinöStG Begriffsbestimmungen ... Die Steuer ist ausgesetzt (Steueraussetzungsverfahren) für Mineralöl nach § 1 Abs. 3, ausgenommen Erdgas, das 1. sich in einem Steuerlager befindet, ...
§ 9 MinöStG Entstehung der Steuer, Steuerschuldner ... gilt Absatz 2 sinngemäß. (4) Ist für Mineralöle nach § 1 Abs. 3 oder Waren nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 eine Steuer nicht auf Grund einer sonstigen ... (4) Ist für Mineralöle nach § 1 Abs. 3 oder Waren nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 eine Steuer nicht auf Grund einer sonstigen Bestimmung des Gesetzes ...
§ 14 MinöStG Verkehr im Steuergebiet ... Mineralöl nach § 1 Abs. 3, ausgenommen Erdgas, darf unter Steueraussetzung aus einem Steuerlager 1. ... eingefüllt werden, und das Ausfuhrverfahren. (1a) Wird Mineralöl nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 5, ausgenommen Erdgas, im Transitwege über das Gebiet eines anderen ...
§ 15 MinöStG Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten ... Mineralöl nach § 1 Abs. 3, ausgenommen Erdgas, darf unter Steueraussetzung 1. von Inhabern ... Steuergebiet befördert werden. (1a) Wird Mineralöl nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 5, ausgenommen Erdgas, nach Absatz 1 bezogen, verbracht oder befördert, ist ...
§ 17 MinöStG Ausfuhr ... Mineralöl nach § 1 Abs. 3, ausgenommen Erdgas, darf aus Steuerlagern unter Steueraussetzung aus dem ... Gemeinschaft ausgeführt werden. (2) Wird Mineralöl nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 5, ausgenommen Erdgas, über andere Mitgliedstaaten ausgeführt, ist das ...
§ 21 MinöStG Versandhandel ... Versandhandel betreibt, wer Mineralöl nach § 1 Abs. 3, ausgenommen Erdgas, aus dem freien Verkehr des Mitgliedstaates, in dem er seinen Sitz hat, ...
§ 31 MinöStG Ermächtigungen ... Dezember 1994 (ABl. EG Nr. L 365 S. 46) durch Rechtsverordnung die Begriffe des § 1 Abs. 2 und des § 2 Abs. 1 näher zu bestimmen. (2) Das Bundesministerium der ... Änderungen des Artikels 2 Abs. 4 der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Richtlinie die nach § 1 Abs. 2 Satz 2 anzuwendende Fassung der Kombinierten Nomenklatur neu zu bestimmen und im ... die Schweröle nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 oder Flüssiggase nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 beziehen und zu Zwecken nach den §§ 3, 4, 14 Abs. 1 Nr. 1 oder § 32 ... zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung für Kraftstoffe nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 unter Berücksichtigung der Heizwertunterschiede abweichend von § 2 ... g) abweichend von § 3 Abs. 2 und 7 auf die Kennzeichnung von Mineralölen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 zu verzichten, soweit dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ...
Zitate in aufgehobenen TitelnHeizölkennzeichnungsverordnung (HeizölkennzV)
V. v. 27.07.1993 BGBl. I S. 1384; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 1 HeizölkennzV Begriffsbestimmungen ... Gesetzes genannten Gasöle der Unterposition 2710 0069 der Kombinierten Nomenklatur - § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes - (Gasöle), wenn sie nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes ...
§ 10 HeizölkennzV Andere Vermischungen ... in den Hauptbehältern vorhanden ist, gemischt werden. Heizöladditive nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 des Gesetzes, auf deren Kennzeichnung nach § 1a der ...
Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 1 MinöStV Begriffsbestimmungen ... gelten die Waren der Unterpositionen 2711 12 bis 2711 1900 der Kombinierten Nomenklatur (§ 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes). (2) Als Mineralöl im Sinne des Gesetzes gelten nicht ...
§ 2 MinöStV Mineralölherstellung ... 1993 Nr. L 79 S. 84). (2) Als Gewinnen gilt auch das Bestimmen von Waren nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff, ausgenommen Waren nach ...
§ 23 MinöStV Bezug und Abgabe von steuerbegünstigtem Mineralöl ... Erlaubnisschein des Empfängers vorliegt. (5) Soll Mineralöl nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes im Anschluß an die Einfuhr oder ein Verfahren nach Artikel 82 oder 84 ... (10) Wer als Erlaubnisinhaber steuerbegünstigtes Mineralöl nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes, ausgenommen Erdgas, in ein Drittland ausführen will, hat das ... werden. (15) Soll steuerbegünstigtes Mineralöl nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes, ausgenommen Erdgas, zu gewerblichen Zwecken in andere ...
§ 39 MinöStV Beförderung ... Wird in § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes genanntes Mineralöl, ausgenommen Erdgas, zu gewerblichen ...
§ 41 MinöStV Versandhandel ... Wer als Versandhändler in § 1 Abs. 3 des Gesetzes genanntes Mineralöl, ausgenommen Erdgas, aus dem freien Verkehr des ... abgegeben wird. (9) Wer als Versandhändler mit Sitz im Steuergebiet in § 1 Abs. 3 des Gesetzes genanntes Mineralöl, ausgenommen Erdgas, des freien Verkehrs in einen ...
§ 58 MinöStV Vermischungen von versteuerten Mineralölen ... ein Benzin nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes oder ein Kraftstoff nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 des Gesetzes ist, der nach seiner Beschaffenheit dem Benzin entspricht. Dies ... nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a des Gesetzes oder ein Kraftstoff nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 des Gesetzes ist, a) für 1.000 l Mineralöle nach ... Benzin nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b des Gesetzes oder ein Kraftstoff nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 des Gesetzes ist, a) für 1.000 l Mineralöle nach § ... Benzin nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c des Gesetzes oder ein Kraftstoff nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 des Gesetzes ist, a) für 1.000 l mittelschwere Öle nach ... Benzin nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d des Gesetzes oder ein Kraftstoff nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 des Gesetzes ist, a) für 1.000 l Mineralöle nach § ... Gemisch ein Benzin nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes oder ein Kraftstoff nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 des Gesetzes ist, a) für 1.000 l Mineralöle nach § ...
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