Artikel 3 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (5. StVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2014 KBAG § 2

In § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9230-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3310) geändert worden ist, wird das Wort „Verkehrszentralregisters" durch das Wort „Fahreignungsregisters" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 5. StVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. StVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
G. v. 08.06.2015 BGBl. I S. 904
Artikel 2 InfrAGEG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts
... Gliederungsnummer 9230-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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