Anordnung zur Übertragung der örtlichen Zuständigkeit auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung - BMFSVZustAnO)

A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3637 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 31
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 53-4-21-1 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
Schlussformel
Anlage (zu § 1 Absatz 1)

Eingangsformel



Nach § 2 Absatz 3 der Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung vom 22. Juli 2013 (BGBl. I S. 2761) ordnet das Bundesministerium der Finanzen an:

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§ 1


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center der Generalzolldirektion richtet sich nach der Anlage.

(2) Versorgungsempfänger können den Wechsel der Zuständigkeit vom Service-Center Düsseldorf zum Service-Center Stuttgart und umgekehrt beantragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben oder dorthin verlegen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der Festsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Bei mehreren Versorgungsberechtigten bedarf es übereinstimmender Anträge.


Text in der Fassung des Artikels 1 Anordnung zur Änderung der BMF-Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung A. v. 4. Januar 2016 BGBl. I S. 31 m.W.v. 1. Januar 2016

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§ 2



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

In Vertretung Beus

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Anlage (zu § 1 Absatz 1)


Anlage hat 1 frühere Fassung

Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center richtet sich danach, welche Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständig war.

Zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständige Stelle Zuständiges Service-Center
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Hannover
Hans-Böckler-Allee 16
30173 Hannover

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Kiel
Feldstraße 23
24106 Kiel

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Düsseldorf
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Generalzolldirektion
Service-Center Düsseldorf

Hausanschrift: Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf
Telefon: +49(0)2 11-95 90
Telefax: +49(0)2 11-9 59-21 87
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Stuttgart
Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Wiesbaden
Moltkering 9
65189 Wiesbaden

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle München
Dachauer Straße 128
80637 München

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Strausberg
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Generalzolldirektion
Service-Center Stuttgart

Hausanschrift: Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 52 61
70045 Stuttgart
Telefon: +49(0)7 11-25 40-0
Telefax: +49(0)7 11-25 40-11 11


Abweichend hiervon ist das Service-Center Stuttgart zuständig für ehemalige Berufssoldaten, die aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommen wurden und von der Außenstelle Kiel Dienstbezüge erhalten haben, sowie ihre Hinterbliebenen.

Übergangsregelung für am 1. Juli 2013 vorhandene Versorgungsempfänger:

Für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist das Service-Center Düsseldorf und für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig.


Text in der Fassung des Artikels 1 Anordnung zur Änderung der BMF-Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung A. v. 4. Januar 2016 BGBl. I S. 31 m.W.v. 1. Januar 2016



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