Artikel 7 - Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (FkSolVEV k.a.Abk.)

V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672 (Nr. 58); Geltung ab 28.09.2013
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Artikel 7 Änderung der Versicherungs-Vergütungsverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. September 2013 VersVergV § 1

In § 1 Absatz 2 der Versicherungs-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1379) werden die Wörter „§ 104o des Versicherungsaufsichtsgesetzes" jeweils durch die Wörter „§ 11 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 FkSolVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FkSolVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Artikel 1 VAGVAufhV Aufhebung von Verordnungen zum 1. Januar 2016
... Versicherungs-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1379), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ...


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