1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die
Solvabilitätsverordnung vom
14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), die zuletzt durch Artikel
6 der Verordnung vom
20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, außer Kraft.
3§
1 Absatz 2 Satz 2 ist ab dem 1. Oktober 2016 anzuwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 12.09.2016 BGBl. I S. 2146