Die
Ausgleichsmechanismusverordnung vom
17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101), die zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom
17. August 2012 (BGBl. I S. 1754) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 werden die Wörter „den §§ 16 bis 33" durch die Wörter „den § 19 Absatz 1 Nummer 2 bis § 32 sowie den §§ 37 bis 55" ersetzt.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe „§ 37 Absatz 2" durch die Angabe „§ 60 Absatz 1" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 letzter Halbsatz wird die Angabe „§ 43 Absatz 3" durch die Angabe „§ 66 Absatz 4" ersetzt.
- c)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 2a wird jeweils die Angabe „35" durch die Angabe „57", die Angabe „2" durch die Angabe „3" und die bisherige Angabe „3" durch die Angabe „4" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 4 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.
- cc)
- In Nummer 5 wird die Angabe „35" durch die Angabe „57", die Angabe „4" durch die Angabe „5", die Angabe „38" durch die Angabe „62" sowie der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt und folgende Nummer 6 wird angefügt:
- „6.
- Einnahmen aus Zahlungen nach § 17d Absatz 4 Satz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes."
- d)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
- „1.
- finanzielle Förderungen nach den §§ 19, 52, 57 Absatz 1 und den §§ 100 bis 102 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes,".
- bb)
- Nummer 1a wird aufgehoben.
- cc)
- In Nummer 1b wird die Angabe „35 Absatz 1b" durch die Angabe „57 Absatz 2" ersetzt.
- dd)
- In Nummer 6 wird das Wort „sowie" am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- ee)
- Nummer 7 wird aufgehoben.
- e)
- In Absatz 6 werden die Wörter „§ 37 Absatz 2 Satz 3" durch die Wörter „§ 60 Absatz 1 Satz 4" und wird die Angabe „48" durch die Angabe „73" ersetzt.
- 3.
- § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Am Ende der Nummer 1 wird das Wort „und" gestrichen.
- b)
- In Nummer 2 wird die Angabe „29" durch die Angabe „49" und die Angabe „31" durch die Angabe „50" ersetzt, werden die Wörter „30 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und Strom nach §" gestrichen und wird der Punkt durch ein Komma und das Wort „und" ersetzt.
- c)
- Folgende Nummer 3 wird angefügt:
- „3.
- die Angaben nach § 72 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat."
- 4.
- § 9 wird aufgehoben.
- 5.
- § 11 wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem" gestrichen und wird das Wort „Technologie" durch das Wort „Energie" ersetzt.
- b)
- In Nummer 3 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.
- c)
- In Nummer 4 werden die Wörter „im Anschluss an die Erstellung des Berichts nach § 9" gestrichen und wird nach dem Komma am Ende das Wort „und" eingefügt.
- d)
- Folgende Nummer 5 wird angefügt:
- „5.
- das Verfahren zur Zahlung der EEG-Umlage von Eigenversorgern im Sinne des § 91 Nummer 7 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, auch unter Einbeziehung der Verteilernetzbetreiber, und die notwendigen Anpassungen bei den Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten".
- 6.
- § 12 wird aufgehoben.
V. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 46
Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen
V. v. 17.02.2015 BGBl. I S. 146