§ 9a (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 9a MünzG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes
G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810, 1715
Artikel 33 BMFRuMünzGÄndG Änderung des Münzgesetzes ... den Bundeskassen und" gestrichen. 3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: § 9a Gebührenerhebung; Anforderungen bei Einreichung ... 3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: § 9a Gebührenerhebung; Anforderungen bei Einreichung von Münzen zum Umtausch (1) ...
Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959
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