(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel
4 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b hinsichtlich Nummer 10004 und 10005 an dem Tag in Kraft, an dem das Ballastwasser-Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
(3) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt den in Absatz 2 bezeichneten Tag im Bundesgesetzblatt bekannt.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. August 2014.