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Anlage 2 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2015 (AELV 2015)

V. v. 09.10.2014 BGBl. I S. 1595 (Nr. 46)
Geltung ab 15.10.2014; FNA: 8251-10-1-21 Landwirte

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
bis 25.000 0,6272
26.000 0,6438
27.000 0,6577
28.000 0,6693
29.000 0,6789
30.000 0,6868
31.000 0,6933
32.000 0,6984
33.000 0,7025
34.000 0,7055
35.000 0,7077
36.000 0,7092
37.000 0,7101
38.000 0,7103


 
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Zitierungen von Anlage 2 AELV 2015

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AELV 2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2015 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2015 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 2 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Unternehmen mit einem ... Wirtschaftswert ermittelte Beziehungswert. Der Beziehungswert für einen in den Anlagen 1 und 2 nicht aufgeführten und nicht unter Absatz 3 fallenden Wirtschaftswert ist zu ermitteln, ...