Nachstehende Kriterien sind anzuwenden, soweit auf
Anlage 2 Bezug genommen wird.
- 1.
- Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf
- 1.1
- das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des § 35 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung setzt;
- 1.2
- das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst;
- 1.3
- die Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung;
- 1.4
- die für den Bebauungsplan relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener Probleme;
- 1.5
- die Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften.
- 2.
- Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete, insbesondere in Bezug auf
- 2.1
- die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen;
- 2.2
- den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen;
- 2.3
- die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen);
- 2.4
- den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen;
- 2.5
- die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten;
- 2.6
- folgende Gebiete:
- 2.6.1
- Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.6.2
- Naturschutzgebiete gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst,
- 2.6.3
- Nationalparke gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.6.1 erfasst,
- 2.6.4
- Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.6.5
- gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.6.6
- Wasserschutzgebiete gemäß § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes,
- 2.6.7
- Gebiete, in denen die in Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind,
- 2.6.8
- Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes,
- 2.6.9
- in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung (vom 23.06.2021) ... wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3316
Artikel 1 StEntwErlG Änderung des Baugesetzbuchs ... 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c) wird folgende Angabe angefügt: Anlage 2 (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)". 1a. In § 1 Abs. 6 Nr. 4 werden nach den ... auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan ... 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c)". 19. Nach der Anlage 1 wird folgende Anlage 2 angefügt: Anlage 2 (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) ... 19. Nach der Anlage 1 wird folgende Anlage 2 angefügt: Anlage 2 (zu § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) Nachstehende Kriterien sind anzuwenden, soweit auf ... 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) Nachstehende Kriterien sind anzuwenden, soweit auf Anlage 2 Bezug genommen wird. 1. Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf ...
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1548
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