Artikel 1 - Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften (StRAnpV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2014 AltvDV § 11, § 20a (neu)

Die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2005 (BGBl. I S. 487), die zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 11 Absatz 5 wird aufgehoben.

2.
Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt:

„§ 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle

§ 17 gilt für Bescheide über Forderungen der zentralen Stelle im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens nach § 22a des Einkommensteuergesetzes entsprechend."

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 StRAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StRAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 7 StVfModG Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2005 (BGBl. I S. 487), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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