Über die Teilnahme an der zusätzlichen Fahrzeugeinweisung ist vom Leiter der Fahrzeugeinweisung, der die Anforderungen nach Anlage
1 Nummer 4 erfüllt, eine Teilnahmebescheinigung nach Anlage
2 zur Vorlage mit dem Antrag nach §
2 Absatz 1 Satz 2 auszustellen.