Artikel 1 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften über das erhöhte Beförderungsentgelt (BefBedVuEVOÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2015 BefBedV § 9

In § 9 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 (BGBl. I S. 230), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2569) geändert worden ist, wird die Angabe „40 Euro" durch die Angabe „60 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über das erhöhte Beförderungsentgelt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BefBedVuEVOÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BefBedVuEVOÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 5a PBefRMoG Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
... den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 (BGBl. I S. 230), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Mai 2015 (BGBl. I S. 782 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Die ...


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