Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung (1. DüMVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 5 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3, des § 7 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 und des § 8 Absatz 1 des Düngegesetzes, von denen § 7 Satz 2 durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 481) geändert worden ist und unter Berücksichtigung des Artikels 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1284) und des Artikels 10 Nummer 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934), jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:


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1)
Notifiziert gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.07.1998, S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12).



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