(2129-36)
Das
Hohe-See-Einbringungsgesetz vom
25. August 1998 (BGBl. I S. 2455), das zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom
4. Juni 2013 (BGBl. I S. 1471) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- 2.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" ersetzt.
- b)
- In Nummer 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" und die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217