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§ 9 - Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG)

Artikel 1 G. v. 25.08.1998 BGBl. I S. 2455; zuletzt geändert durch Artikel 127 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 29.08.1998; FNA: 2129-36 Umweltschutz
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§ 9 Verordnungsermächtigungen



1Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Verfahren zur Erteilung der Erlaubnisse nach § 5 sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu regeln;

2.
1im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Gebühren für die Erlaubniserteilung nach § 5 zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen. 2Die Gebührensätze sind so zu bemessen, daß der mit den Amtshandlungen verbundene Personal- und Sachaufwand gedeckt wird.

2Die Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 bedarf auch des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, soweit Vorhaben des marinen Geo-Engineerings betroffen sind, die der wissenschaftlichen Forschung dienen.





 

Frühere Fassungen von § 9 HSEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 127 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 11.06.2019Artikel 1 Gesetz zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
vom 04.12.2018 BGBl. I S. 2254
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 104 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 72 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 HSEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 HSEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HSEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 HSEG Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse (vom 27.06.2020)
...  (6) Für Amtshandlungen aufgrund der Absätze 1 und 2 oder der auf § 9 Satz 1 Nummer 1 beruhenden Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
V. v. 15.10.2019 BGBl. I S. 1467
 
Zitat in folgenden Normen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 45 WHG Reinhaltung von Küstengewässern (vom 11.06.2019)
... Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist, sowie die Regelungen der auf Grund des § 9 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 des Hohe-See-Einbringungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung entsprechend. (3) Stoffe dürfen an einem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2254
Artikel 1 HSEGuaÄndG Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
...  b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und in Satz 1 wird die Angabe „ § 9 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „§ 9 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. c) ... 4 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „ § 9 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. c) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und in Satz 1 werden ... ersetzt. d) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6 und die Angabe „ § 9 Abs. 1 Nr. 1" wird durch die Wörter „§ 9 Satz 1 Nummer 1" ersetzt.  ... wird Absatz 6 und die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 1" wird durch die Wörter „ § 9 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Nummer ... 1" wird durch die Wörter „§ 9 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 2 HSEGuaÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist, sowie die Regelungen der auf Grund des § 9 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 des Hohe-See-Einbringungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung entsprechend." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 72 9. ZustAnpV Hohe-See-Einbringungsgesetz
... die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt. 2. In § 9 Satz 1 Nr. 1 erster Halbsatz werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 104 10. ZustAnpV Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
... die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt. 2. § 9 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter  ...