(4100-1)
Das
Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom
28. Juli 2015 (BGBl. I S. 1400) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 8a Absatz 2 Satz 1, § 8b Absatz 1, § 9a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.
- 2.
- In § 92a Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- 3.
- In § 253 Absatz 2 Satz 5 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.
- 4.
- In § 317 Absatz 6 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- 5.
- In § 330 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- 6.
- In § 335 Absatz 2a Satz 2 und § 342 Absatz 1 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 2 sowie in Absatz 2 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.
- 7.
- § 342a wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Nummer 1 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 Satz 1 und den Absätzen 5 und 9 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.
- 8.
- In § 342b Absatz 1 Satz 1, 3 und 5, Absatz 2 Satz 5, § 342d Satz 2 und 5 und § 408 Absatz 3 Satz 2 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.
- 9.
- In § 412 Absatz 4 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- 10.
- In § 443 Absatz 3 Satz 2, § 475c Absatz 4 Satz 2, § 516 Absatz 3 und § 526 Absatz 4 Satz 2 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.
Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV)
V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 152
Eingangsformel JAbschlWUV ... Grund des § 330 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, der zuletzt durch Artikel 190 Nummer 5 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, auch in Verbindung mit § 264a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, der ...
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3076
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558