§ 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
(1)
1Die Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach
§ 8 deren Bevollmächtigte müssen die Behältnisse nach
§ 14 unentgeltlich aufstellen und abdecken.
2Satz 1 gilt nicht im Fall des
§ 14 Absatz 5.
3Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können das Aufstellen nicht abdeckbarer Behältnisse ablehnen und melden die Ablehnung der zuständigen Behörde.
4In diesem Fall gilt das Behältnis als nicht aufgestellt.
(2) Die Behältnisse, außer denen für die Gruppen 3 und 6, müssen für die Aufnahme durch herkömmliche Abholfahrzeuge geeignet sein; Absatz 6 bleibt unberührt.
(3) Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass die dort enthaltenen Altgeräte bruchsicher gesammelt werden können.
(4)
1Die zuständige Behörde trifft die im Einzelfall erforderlichen Anordnungen, um sicherzustellen, dass den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die erforderliche Menge an Behältnissen zur Verfügung steht; hierbei berücksichtigt sie die von ihr geprüften Berechnungen der Gemeinsamen Stelle nach
§ 31 Absatz 8.
2Hierzu melden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Gemeinsamen Stelle die erforderliche Anzahl der aufzustellenden Behältnisse.
3Erfolgt die Aufstellung nicht bis zur von der zuständigen Behörde festgesetzten Frist, gilt eine Nachfrist bis zum Ablauf des folgenden Werktages.
(5) Im Fall des
§ 14 Absatz 5 gelten Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsprechend.
(6) Die Bundesregierung wird ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitergehende Anforderungen an die Behältnisse, in denen die Altgeräte gesammelt und transportiert werden sollen, festzulegen.
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interne Verweise§ 16 ElektroG Rücknahmepflicht der Hersteller (vom 01.01.2022) ... Behältnisse nach Absatz 1 entsprechend der Anordnung der zuständigen Behörde nach § 15 Absatz 4 Satz 1 unverzüglich leere Behältnisse aufzustellen, spätestens jedoch mit Ablauf der ... leere Behältnisse aufzustellen, spätestens jedoch mit Ablauf der Nachfrist nach § 15 Absatz 4 Satz 3 . (4) Der Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen ...
§ 31 ElektroG Aufgaben der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2022) ... unterstützt die zuständige Behörde bei der Vorbereitung ihrer Entscheidungen nach § 15 Absatz 4 Satz 1 und § 37 Absatz 1, 5 und 6 sowie § 38 Absatz 3 und 4. Sie ist verpflichtet, ... die Meldungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 14 Absatz 3 sowie § 15 Absatz 4 Satz 2 entgegen. Sie erfasst und prüft darüber hinaus die Mitteilungen der ... 7 gelten für die Berechnung der Verpflichtung zum Aufstellen von neuen Behältnissen nach § 15 Absatz 4 Satz 1 ...
§ 40 ElektroG Ermächtigung zur Beleihung (vom 01.01.2021) ... Herstellern und Bevollmächtigten als Gemeinsame Stelle errichtet wird, mit den Aufgaben nach § 15 Absatz 4 Satz 1 und den §§ 37 bis 39 zu beleihen. Die Aufgaben schließen die ... ein. § 33 Absatz 2 gilt nicht, sofern zur Vollstreckung einer Anordnung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 oder § 38 Absatz 3 Satz 1 der Abschluss oder die Vermittlung von Verträgen mit ...
§ 42 ElektroG Beendigung der Beleihung ... zu entsprechen, die zur Übernahme und Fortführung der Aufgabenerfüllung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 und den §§ 37 bis 39 durch die zuständige Behörde erforderlich ...
§ 44 ElektroG Widerspruch und Klage ... Gegen Verwaltungsakte nach § 15 Absatz 4 Satz 1 oder § 38 Absatz 3 ist ein Widerspruchsverfahren ausgeschlossen. ... Widerspruchsverfahren ausgeschlossen. (2) Die Klage gegen eine Anordnung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 oder nach § 38 Absatz 3 hat keine aufschiebende ...
Zitat in folgenden NormenElektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV)
V. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1776; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 348
Anlage ElektroGBattGGebV (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024) ... und Anzeige 124,90 Anordnungen ( § 15 Absatz 4 Satz 1 , § 38 Absatz 3 ElektroG) 1.15 Aufstellungsanordnung nach ... 1, § 38 Absatz 3 ElektroG) 1.15 Aufstellungsanordnung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 ElektroG 9,60 1.16 Abholanordnung nach § 38 Absatz 3 ElektroG ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2224
Artikel 1 8. ElektroGBattGGebVÄndV ... und Anzeige 302,00 Anordnungen ( § 15 Absatz 4 Satz 1 , § 38 Absatz 3 ElektroG) 1.18 Aufstellungsanordnung nach ... 1, § 38 Absatz 3 ElektroG) 1.18 Aufstellungsanordnung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 ElektroG 9,20 1.19 Abholanordnung nach § 38 Absatz 3 ElektroG ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.12.2017 BGBl. I S. 3977
Erste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2342
Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ... 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 zu behandeln und zu verwerten" ersetzt. 12. Dem § 15 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „Erfolgt die Aufstellung nicht bis zur von ... ein Komma und die Wörter „spätestens jedoch mit Ablauf der Nachfrist nach § 15 Absatz 4 Satz 3" eingefügt. 14. § 17 wird wie folgt geändert: a) ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 03.12.2019 BGBl. I S. 2034
Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Neunte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 06.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 348
Artikel 1 9. ElektroGBattGGebVÄndV ... und Anzeige 124,90 Anordnungen ( § 15 Absatz 4 Satz 1 , § 38 Absatz 3 ElektroG) 1.15 Aufstellungsanordnung nach ... 1, § 38 Absatz 3 ElektroG) 1.15 Aufstellungsanordnung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 ElektroG 9,60 1.16 Abholanordnung nach § 38 Absatz 3 ElektroG ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2497
Siebte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5231
Artikel 1 7. ElektroGBattGGebVÄndV ... und Anzeige 313,30 Anordnungen ( § 15 Absatz 4 Satz 1 , § 38 Absatz 3 ElektroG) 1.20 Aufstellungsanordnung nach ... 1, § 38 Absatz 3 ElektroG) 1.20 Aufstellungsanordnung nach § 15 Absatz 4 Satz 1 ElektroG 7,50 1.21 Abholanordnung nach § 38 Absatz 3 ElektroG ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 07.12.2018 BGBl. I S. 2275
Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2850
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