Die Anlage Gebührenverzeichnis zu §
2 Absatz 1 der
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung vom
14. Februar 1984 (BGBl. I S. 346), die zuletzt durch Artikel
6 der Verordnung vom
17. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Abschnitt I wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a werden die Wörter „Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission vom 20. November 2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen" durch die Wörter „Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen (ABl. L 362 vom 17.12.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
- bb)
- In den Buchstaben j, k und d wird jeweils die Angabe „Verordnung (EG) Nr. 2042/2003" durch die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1321/2014" ersetzt.
- b)
- In Nummer 4 Buchstabe e wird die Angabe „Verordnung (EG) Nr. 2042/2003" durch die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1321/2014" ersetzt.
- 2.
- In Abschnitt III Nummer 32 wird die Angabe „Verordnung (EG) Nr. 2042/2003" durch die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1321/2014" ersetzt.
- 3.
- In Abschnitt IV Nummer 1, 3 und 11 wird jeweils die Angabe „Verordnung (EG) Nr. 2042/2003" durch die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1321/2014" ersetzt.
- 4.
- In Abschnitt V Nummer 17 wird die Angabe „§ 15 LuftVO" durch die Angabe „§ 18 LuftVO" ersetzt.
- 5.
- Abschnitt VI wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 8 wird die Angabe „§ 22a Abs. 2 LuftVO" durch die Angabe „§ 24 Absatz 2 LuftVO" ersetzt.
- b)
- In Nummer 10 wird die Angabe „§ 6 LuftVO" durch die Angabe „§ 37 LuftVO" ersetzt.
- c)
- In Nummer 11 wird die Angabe „§ 7 LuftVO" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2 LuftVO" ersetzt.
- d)
- In Nummer 12 wird die Angabe „§ 8 LuftVO" durch die Angabe „§ 14 LuftVO" ersetzt.
- e)
- In Nummer 13 wird die Angabe „§ 9 LuftVO" durch die Angabe „§ 15 LuftVO" ersetzt.
- f)
- In den Nummern 14 und 15 wird jeweils die Angabe „§ 15 LuftVO" durch die Angabe „§ 18 LuftVO" ersetzt.
- g)
- In Nummer 15a wird die Angabe „§ 15a Abs. 2 LuftVO" durch die Angabe „§ 19 Absatz 2 LuftVO" ersetzt.
- h)
- In Nummer 16 wird die Angabe „§ 16 LuftVO" durch die Angabe „§ 20 LuftVO" ersetzt.
- 6.
- Abschnitt VII wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 12 werden die Wörter „§ 11 Absatz 2 Satz 2 LuftVO" durch die Angabe „§ 17 Absatz 2 LuftVO" ersetzt.
- b)
- In den Nummern 27 und 28 wird jeweils die Angabe „Verordnung (EG) Nr. 2042/2003" durch die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 1321/2014" ersetzt.
G. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1548