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§ 2 - Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Artikel 1 G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 01.04.2016, abweichend siehe Artikel 24 VSBGEG; FNA: 302-8 Entlastung der Gerichte, Rechtspfleger
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§ 2 Verbraucherschlichtungsstelle



(1) Verbraucherschlichtungsstelle ist eine Einrichtung, die

1.
Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten durchführt, an denen Verbraucher oder Unternehmer als Antragsteller oder Antragsgegner beteiligt sind, und

2.
nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet worden ist.

(2) 1Eine Einrichtung, die nicht nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet ist, darf sich nicht als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnen. 2Sie darf von ihrem Träger nicht als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnet werden. 3Das Verbot in den Sätzen 1 und 2 gilt nicht, wenn die Einrichtung in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63) anerkannt und in die von der Europäischen Kommission geführte Liste aller im Europäischen Wirtschaftsraum anerkannten Streitbeilegungsstellen aufgenommen worden ist.



 

Zitierungen von § 2 VSBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VSBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 VSBG Anwendungsbereich
... soweit diese anderen Rechtsvorschriften keine abweichende Regelung treffen; von den §§ 2 und 41 darf nicht abgewichen werden. (2) Dieses Gesetz ist nicht anwendbar auf ...
§ 34 VSBG Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle (vom 30.06.2020)
... außerhalb der Berichte nach Absatz 1 oder Absatz 2 eine aktuelle Auskunft, wenn eine nach § 2 des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes zuständige Behörde sie im Rahmen ...
§ 41 VSBG Bußgeldvorschriften
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1 sich als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnet oder 2. entgegen ... 2 Satz 1 sich als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnet oder 2. entgegen § 2 Absatz 2 Satz 2 eine Einrichtung als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnet. (2) Die ...
§ 42 VSBG Verordnungsermächtigung (vom 30.06.2020)
... der Verbraucherschlichtungsstellen zu regeln a) nach § 34 Absatz 4 mit den nach § 2 des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes zuständigen Behörden, b) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Luftverkehrsschlichtungsverordnung (LuftSchlichtV)
V. v. 11.10.2013 BGBl. I S. 3820; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254
§ 1 LuftSchlichtV Anerkennung (vom 01.04.2016)
... den §§ 2 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser Rechtsverordnung, 3. den §§ 1 bis 23, 34, 38 und 39 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. ...

Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 2 UKlaG Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (vom 13.10.2023)
...  11. die Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes, 12. § 2 Absatz 2 sowie die §§ 36 und 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und Artikel 14 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 7 VSBGEG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... ersetzt. c) Folgende Nummer 12 wird angefügt: „12. § 2 Absatz 2 sowie die §§ 36 und 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vom 19. Februar ...
Artikel 22 VSBGEG Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung
... §§ 2 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser Rechtsverordnung, 3. den §§ 1 bis 23, 34, 38 und 39 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
...  11. die Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes, 12. § 2 Absatz 2 sowie die §§ 36 und 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und Artikel 14 der ...