Artikel 105 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 105 Aufhebung der Verordnung über die Bildung eines Beirats für Tariffragen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung



(925-1-2)

Die Verordnung über die Bildung eines Beirats für Tariffragen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vom 10. März 1966 (BAnz. Nr. 57 vom 23. März 1966), die zuletzt durch Artikel 495 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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