Artikel 6 - Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (3. StRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
Geltung ab 23.07.2016, abweichend siehe Artikel 11
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Artikel 6 Weitere Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung


Artikel 6 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2018 UStZustV § 1

§ 1 Absatz 1 Nummer 20 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794, 3814), die zuletzt durch Artikel 5 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„20.
für in der Republik Polen ansässige Unternehmer

a)
das Finanzamt Hameln, wenn der Nachname oder der Firmenname des Unternehmers mit den Buchstaben A bis G beginnt;

b)
das Finanzamt Oranienburg, wenn der Nachname oder der Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł beginnt;

c)
das Finanzamt Cottbus, wenn der Nachname oder der Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben M bis R beginnt;

d)
das Finanzamt Nördlingen, wenn der Nachname oder der Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben S bis Ż beginnt;

e)
ungeachtet der Regelungen in den Buchstaben a bis d das Finanzamt Cottbus für alle Unternehmer, auf die das Verfahren nach § 18 Absatz 4e des Umsatzsteuergesetzes anzuwenden ist,".

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Zitierungen von Artikel 6 Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 3. StRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. StRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 3. StRVÄndV Inkrafttreten (vom 16.05.2018)
... Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *) (4) Artikel 6 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für ... für einen Übergang der Zuständigkeit auf das Finanzamt Nördlingen entsprechend Artikel 6 dieser Verordnung vorliegen, frühestens am 1. Juni 2018. Der Tag des Inkrafttretens ist vom ... am 1. September 2017 in Kraft. **) Gemäß B. v. 4. Mai 2018 (BGBl. I S. 557) tritt Artikel 6 am 1. Juni 2018 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 6 der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
B. v. 04.05.2018 BGBl. I S. 557
Bekanntmachung 3. StRVÄndVInkrB
... steuerlicher Verordnungen vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 6 dieser Verordnung am 1. Juni 2018 in Kraft ...

Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Artikel 2 4. StRVÄndV Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
... vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794, 3814), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722 ; 2017 I S. 2092) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 6 ...


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