Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)

Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Geltung ab 02.09.2016; FNA: 930-14 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2 Ausnahmen und Befreiungen von den Entflechtungsvorgaben
§ 2a Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Eisenbahnanlagen
§ 2b Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Serviceeinrichtungen
§ 3 Ziele der Regulierung
§ 4 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Kapitel 2 Entwicklung des Eisenbahnsektors
§ 5 Unabhängigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen
§ 6 Führung der Eisenbahnverkehrsunternehmen
§ 7 Getrennte Rechnungslegung
§ 8 Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege
§ 8a Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege in Bezug auf wesentliche Funktionen
§ 8b Unparteilichkeit des Betreibers der Schienenwege hinsichtlich des Verkehrsmanagements, der Instandhaltungsplanung und der baulichen Planung
§ 8c Auslagerung und Aufteilung der Funktionen des Betreibers der Schienenwege
§ 8d Finanzielle Transparenz
§ 8e Europäisches Netzwerk der Hauptinfrastrukturbetreiber
§ 9 Geschäftsplan des Betreibers der Schienenwege
§ 10 Zugang zu Eisenbahnanlagen und zu Serviceeinrichtungen
§ 10a Besondere Regeln für Betreiber der Personenbahnsteige und Betreiber der Laderampen
§ 11 Zugang zu Leistungen
§ 12 Unabhängigkeit von Entscheidungen für Serviceeinrichtungen; getrennte Rechnungsführung
§ 13 Serviceeinrichtungen
§ 14 Zugang zu weiteren Leistungen
§ 15 Werksbahnen
§ 16 Durchführungsrechtsakt über den Zugang zu Leistungen
§ 17 Umfang der Marktüberwachung
Kapitel 3 Erhebung von Entgelten und Zuweisung von Schienenwegkapazität im Schienenverkehr
§ 18 Effektive Nutzung der Schienenwegkapazität
§ 19 Schienennetz-Nutzungsbedingungen
§ 20 Vereinbarungen zwischen einem Zugangsberechtigten und dem Betreiber der Schienenwege oder einer Serviceeinrichtung
§ 21 Vereinbarungen zur Betriebssicherheit
§ 22 Eintritt eines Drittunternehmens
§ 23 Festsetzung, Berechnung und Erhebung von Entgelten für Schienenwege
§ 24 Entgeltregulierung, Schienenwegkosten und Rechnungsführung beim Betreiber der Schienenwege
§ 25 Anreizsetzung
§ 26 Verfahren im Rahmen der Anreizsetzung
§ 27 Ausnahmen im Rahmen der Anreizsetzung
§ 28 Inflationsfaktor, Produktivitätsfaktor
§ 29 Regulierung durch Regulierungsvereinbarungen mit dem Betreiber der Schienenwege
§ 30 Verfahren für qualifizierte Vereinbarungen
§ 31 Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Schienenwege
§ 31a Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Personenbahnsteige und des Betreibers der Laderampen
§ 32 Ermittlung der Entgelte des Betreibers einer Serviceeinrichtung
§ 33 Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
§ 34 Entgeltgrundsätze
§ 35 Besondere Bedingungen bei Entgelten
§ 36 Ausgestaltung der Entgelte
§ 37 Ausgestaltung der Entgelte für Eisenbahnanlagen und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags; Kostendeckungsbericht
§ 38 Entgeltnachlässe für Betreiber der Schienenwege
§ 39 Besondere Entgeltregelungen, leistungsabhängige Entgeltregelung für Betreiber der Schienenwege und Betreiber von Serviceeinrichtungen
§ 40 Entgelte für vorgehaltene Schienenwegkapazität
§ 41 Zusammenarbeit bei netzübergreifenden Entgeltregelungen
§ 42 Rechte an Schienenwegkapazität
§ 43 Rechte an und Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen
§ 44 Zuweisung von Zugtrassen und Schienenwegkapazität
§ 45 Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
§ 46 Verfahren zur Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze
§ 47 Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Kapazität und bei der Zuweisung von netzübergreifenden Zugtrassen
§ 48 Anforderungen an Zugangsberechtigte
§ 49 Rahmenvertrag
§ 49a Verfahren zur Genehmigung von Rahmenverträgen
§ 50 Zeitplan des Zuweisungsverfahrens im Netzfahrplan
§ 51 Antragstellung
§ 52 Netzfahrplanerstellung, Koordinierungsverfahren, Streitbeilegungsverfahren
§ 52a Pilotprojekte zur Erprobung neuer Modelle der Kapazitätsnutzung und der Fahrplanerstellung sowie des Deutschlandtakts; Verordnungsermächtigung
§ 53 Netzfahrplanerstellung, Konsultationsverfahren
§ 54 Nutzungsvertrag
§ 55 Überlastete Schienenwege
§ 56 Anträge außerhalb der Erstellung des Netzfahrplans
§ 57 Besondere Schienenwege
§ 58 Kapazitätsanalyse
§ 59 Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
§ 60 Nutzung von Zugtrassen
§ 61 Schienenwegkapazität für Instandhaltungsarbeiten
§ 62 Sondermaßnahmen bei Störungen
Kapitel 4 Regulierungsbehörde
§ 63 (aufgehoben)
§ 64 (aufgehoben)
§ 65 (aufgehoben)
§ 66 Die Regulierungsbehörde und ihre Aufgaben
§ 67 Befugnisse der Regulierungsbehörde, Überwachung des Verkehrsmarktes, Vollstreckungsregelungen
§ 68 Entscheidungen der Regulierungsbehörde
§ 69 Gebühren und Auslagen
§ 70 Überwachung der Entflechtungsvorschriften
§ 71 Berichtspflichten
§ 72 Besondere Unterrichtungspflichten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
§ 73 Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde
§ 74 Wissenschaftliche Beratung der Regulierungsbehörde
§ 75 Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden der Europäischen Union
§ 76 Beteiligung der Regulierungsbehörde bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
§ 77 Beschlusskammern
§ 77a Gerichtliches Verfahren
§ 78 Gutachten der Monopolkommission
§ 79 Eisenbahninfrastrukturbeirat
Kapitel 5 Übergangsvorschriften
§ 80 Übergangsvorschriften
§ 81 (aufgehoben)
Anlage 1 Verzeichnis der Eisenbahnanlagen
Anlage 2 (zu den §§ 10 bis 14) Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringende Leistungen
Anlage 3 (zu § 19) Inhalt der Schienennetz-Nutzungsbedingungen
Anlage 4 (zu den §§ 25 bis 27) Anreizsetzung
Anlage 5 (zu § 29) Grundsätze und Eckdaten für Regulierungsvereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen und Betreibern der Schienenwege
Anlage 6 (zu § 34 Absatz 4) Abweichungen und Ergänzungen von Durchführungsrechtsakten der Kommission
Anlage 7 (zu § 36 Absatz 2 und § 39) Anforderungen in Bezug auf die Kosten der Eisenbahnanlagen und Zugangsentgelte
Anlage 8 (aufgehoben)
Anlage 9 (zu § 70 Absatz 1) Der Regulierungsbehörde auf Verlangen vorzulegende Buchführungsdaten


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