Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (1. AbLaVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.10.2016 BGBl. I S. 2241 (Nr. 48); Geltung ab 01.10.2016
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 13i Absatz 1 und 2 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), der durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1786) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages:

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Artikel 1 Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2016 AbLaV § 20

§ 20 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten vom 16. August 2016 (BGBl. I S. 1984) wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft."

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.

3.
Absatz 3 wird Absatz 2.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 in Kraft.

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Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Sigmar Gabriel



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