Artikel 3 - Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes (MeldeRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Weitere Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2017 2. BMeldDÜV § 10

§ 10 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 9 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgende Nummer 10 wird angefügt:

„10.Auskunftssperren nach § 51
des Bundesmeldegesetzes
1801."


2.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 10 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgende Nummer 11 wird angefügt:

„11.Auskunftssperren nach § 51
des Bundesmeldegesetzes
1801."


Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 MeldeRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MeldeRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 MeldeRÄndV Inkrafttreten
... 3, Artikel 2 Nummer 2 sowie Artikel 5 treten am 1. November 2016 in Kraft. (3) Artikel 3 tritt am 1. Mai 2017 in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 22 6. SGB IV-ÄndG Folgeänderungen
... vom 1. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1950), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2249) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed