... anzuwenden. Ab Antragstellung sind für das gesamte Vorhaben die §§ 99 bis 101 anzuwenden. Soweit die bisherigen Bestimmungen der Seeanlagenverordnung nach Satz 1 ...
... § 69 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 10, des § 71a, des § 91 und der §§ 95 bis 101 sowie des Abschnitts 6 entsprechend anzuwenden. (2) Die Entscheidungen der ...
... § 99 Verwaltungsvollstreckung § 100 Bußgeldvorschriften § 101 Gebühren und Auslagen; Subdelegation § 102 Übergangsbestimmungen ... 79 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 2" ersetzt. 83. Der bisherige § 76 wird § 101 und wird wie folgt gefasst: „§ 101 Gebühren und Auslagen; ... 83. Der bisherige § 76 wird § 101 und wird wie folgt gefasst: „ § 101 Gebühren und Auslagen; Subdelegation (1) Die Gebührenerhebung für ...