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Artikel 8 - Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BPflRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Bundesnebentätigkeitsverordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Oktober 2016 BNV § 11

Dem § 11 Absatz 4 der Bundesnebentätigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1987 (BGBl. I S. 2376), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 21 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Sie kann diese Befugnis auf unmittelbar nachgeordnete Behörden übertragen."



 

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BPflRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPflRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 7 SchriftVG Änderung der Bundesnebentätigkeitsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1987 (BGBl. I S. 2376), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter ...