Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)

G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2473 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 5 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Geltung ab 10.11.2016, abweichend siehe Artikel 15
| |

Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. November 2016 BEGTPG § 1, § 3, § 4, § 5, § 6

Das Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 2009), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3, 5 und 7 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

b)
In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

c)
In Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

4.
In § 5 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

5.
In § 6 Absatz 1 und 8 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 2 DigiNetzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 DigiNetzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DigiNetzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Netzentgeltmodernisierungsgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2503, 3343; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 2 NetzEntgMoG Änderung des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Post und Eisenbahnen vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 2009), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2473 ) geändert worden ist, werden die Wörter „in der Regel" ...