Artikel 19 - Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (AmtsHRLÄndUG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Geltung ab 24.12.2016, abweichend siehe Artikel 19
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Artikel 19 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 2, 8, 10, 12, 14 und 16 treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

(3) Die Artikel 9, 11 und 13 treten am 1. Januar 2018 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2016.



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