Die
Käseverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. April 1986 (BGBl. I S. 412), die zuletzt durch Artikel
19 des Gesetzes vom
25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe f wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Folgender Buchstabe g wird angefügt:
- „g)
- Laktase;".
- 2.
- § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 5 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- bei Käsezubereitungen
- a)
- im Falle eines Trockenmassegehaltes von mindestens 35 vom Hundert Kaseinat bis zu 5 vom Hundert des Gesamtgewichts des Fertigerzeugnisses und
- b)
- in technologisch notwendigem Umfang Zitrusfaser;
- 5.
- bei Käsezubereitungen und Schmelzkäsezubereitungen
- a)
- Stärke, Speisegelatine und Laktase und
- b)
- in technologisch notwendigem Umfang Inulin."
- 3.
- Dem § 15 wird folgender Absatz 6 angefügt:
„(6) Wird bei einem Käse oder Erzeugnis aus Käse der Laktosegehalt verringert, darf der Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Laktose nur erfolgen, soweit der Laktosegehalt nach Maßgabe der nach §
64 Absatz 1 des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in seiner jeweils geltenden Fassung für die Feststellung von Laktose veröffentlichten Prüfungsmethode unter 0,1 Gramm je 100 Gramm des Fertigerzeugnisses liegt und die Kennzeichnung die Angabe „Laktosegehalt: unter 0,1 g/100 g" oder eine inhaltsgleiche Angabe enthält."
- 4.
- Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Zeile 2 der Spalte 3 des Abschnittes A werden in dem erläuternden Text zu den Herstellungsvorschriften nach den Wörtern „nur durch Entzug von Wasser erfolgen;" die Wörter „Laktase darf bei den Standardsorten der Gruppe Frischkäse verwendet werden;" eingefügt.
- b)
- In Zeile 2 der Spalte 2 des Abschnittes C werden die folgenden Wörter eingefügt:
„Laktase darf verwendet werden."
neugefasst durch B. v. 14.04.1986 BGBl. I S. 412; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272