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Artikel 21 - Bundesteilhabegesetz (BTHG)

G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3/1 Sozialgesetzbuch
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Artikel 21 Änderung der Eingliederungshilfe-Verordnung


Artikel 21 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 EinglHV § 6, § 8, § 9, § 10, § 13a, § 17

Die Eingliederungshilfe-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1975 (BGBl. I S. 433), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 wird die Angabe „26" durch die Angabe „42" ersetzt.

2.
In § 8 Absatz 1 wird die Angabe „33 und 55" durch die Angabe „49 und 76" ersetzt.

3.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „26, 33 und 55" durch die Angabe „42, 49 und 76" ersetzt.

b)
In Absatz 3 wird die Angabe „26, 33 und 55" durch die Angabe „42, 49 und 76" ersetzt.

4.
In § 10 Absatz 1 wird die Angabe „26, 33 und 55" durch die Angabe „42, 49 und 76" ersetzt.

5.
In § 13a Satz 1 wird die Angabe „33 und 41" durch die Angabe „49 und 58" ersetzt.

6.
In § 17 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „33 und 41" durch die Angabe „49 und 58" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 21 BTHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 BTHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BTHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 26 BTHG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 25.07.2017)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1975 (BGBl. I S. 433), die zuletzt durch Artikel 21 dieses Gesetzes geändert worden ist, außer Kraft. (5) Artikel 25a tritt am ...